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   VGH Bayern, 13.12.2016 - 1 N 14.1172, 1 N 13.1987   

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VGH Bayern, 13.12.2016 - 1 N 14.1172, 1 N 13.1987 (https://dejure.org/2016,61868)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.12.2016 - 1 N 14.1172, 1 N 13.1987 (https://dejure.org/2016,61868)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 1 N 14.1172, 1 N 13.1987 (https://dejure.org/2016,61868)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweis auf die Arten der umweltbezogenen Informationen im Ergänzungsverfahren; Heilung eines Verstoßes bei Beschränkung der Stellungnahmen durch die Gemeinde auf die Ergänzungen des Bebauungsplans; Abwägung der öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Bekanntmachung über umweltbezogene Informationen; unzureichende Anstoßwirkung; Beschränkung der Stellungnahme auf ergänzte Teile; Abwägungsfehler; ungleiche Behandlung von Eigentümerinteressen

  • rechtsportal.de

    Hinweis auf die Arten der umweltbezogenen Informationen im Ergänzungsverfahren; Heilung eines Verstoßes bei Beschränkung der Stellungnahmen durch die Gemeinde auf die Ergänzungen des Bebauungsplans; Abwägung der öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Hinweis zu den umweltbezogenen Informationen bei Auslegung von Planentwürfen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2016 - 1 N 14.1172
    Denn ohne konkrete, stichwortartige Benennung der verfügbaren umweltbezogenen Informationen kann die Öffentlichkeit nicht entscheiden, ob die Planung aus ihrer Sicht weitere, von den vorhandenen Stellungnahmen nicht abgedeckte Umweltbelange berührt, denen sie durch eigene Stellungnahmen Gehör verschaffen will (vgl. BVerwG, U.v. 18.7.2013 - 4 CN 3.12 - BVerwGE 147, 206 ).

    Die Bekanntmachung vom 14. August 2012 verweist lediglich auf den Umweltbericht und die spezielle artenschutzrechtliche Vorprüfung, lässt aber konkrete durch die Planung berührte Umweltbelange nicht ansatzweise erkennen (vgl. BVerwG, U.v. 18.7.2013 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2016 - 1 N 14.1172
    Zutreffend ist die Antragsgegnerin zwar davon ausgegangen, dass das Schwimmbadgebäude, das lediglich zu diesem, einer Hauptwohnnutzung untergeordneten Zweck genehmigt worden ist, mangels ausreichendem siedlungsstrukturellem Gewicht einen Bebauungszusammenhang im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht zu begründen vermag und daher dem Außenbereich zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 ).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2016 - 1 N 14.1172
    Von der Planung berührte schutzwürdige Eigentümerinteressen und die mit den Festsetzungen verfolgten Belange müssen im Rahmen der Abwägung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden (vgl. BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727 ).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2016 - 1 N 14.1172
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin führen die Abwägungsfehler auch zur Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans (vgl. BVerwG, B.v. 18.7.1989 - 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 4 BN 35.09

    Zulässigkeit des Entzugs einer Umnutzungsmöglichkeit nach § 35 Abs. 4 Nr. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2016 - 1 N 14.1172
    Denn es gibt weder einen Planungsleitsatz, wonach die vorhandene Bebauung eines Gebiets nach Art und Maß der baulichen Nutzung bei einer Überplanung weiterhin zuzulassen ist, noch die Verpflichtung, eine "potenzielle" Bebaubarkeit eines Grundstücks aufrecht zu erhalten (vgl. BVerwG, B.v. 26.8.2009 - 4 BN 35.09 - BauR 2010, 54 ).
  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 1 N 06.2609

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Änderung des Bebauungsplanentwurfs

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2016 - 1 N 14.1172
    Gestattet ist es den Gemeinden darüber hinaus, bei beschränkenden Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen nach § 34 Abs. 1 BauGB bestehendes, aber nicht ausgenutztes Baurecht zu reduzieren, ausgenutztes Baurecht dagegen planerisch abzusichern, sofern dadurch die Plankonzeption nicht konterkariert wird (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2010 - 1 N 06.2609 - BayVBl 2011, 764 ).
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 1 N 13.1987

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - Unzureichender Hinweis

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2016 - 1 N 14.1172
    Die Normenkontrollverfahren 1 N 13.1987 und 1 N 14.1172 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 3343/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - interessengerechte Abwägung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2016 - 1 N 14.1172
    Vielmehr hat sie die betroffenen privaten Belange der Grundstückseigentümer ohne hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe ungleich behandelt und damit gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) verstoßen (vgl. VGH BW, U.v. 11.7.1997 - 8 S 3343/96 - NVwZ-RR 1998, 618 ).
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